Die Nutzung von WhatsApp ist immer wieder ein Aspekt im Datenschutz, mit dem sich auch Gerichte auseinandersetzen müssen. In einem kürzlich gefällten Urteil des Landgerichts Berlin wurden der Weitergabe von Nutzerdaten des Messenger-Dienstes an den Mutterkonzern Meta Grenzen gesetzt. Auch die Praxis der Einwilligung wurde stark kritisiert.
Der Fall zeigt auch, wie langwierig Rechtsstreitigkeiten im digitalen Zeitalter sein können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können Berufung einlegen. Dennoch sendet es ein Signal: Die Kontrolle über das eigene Adressbuch darf nicht durch pauschale Zustimmungsklicks ausgehebelt werden.
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