Immer mehr Parkflächen werden mit automatisierten Systemen überwacht, die Kennzeichen erfassen und den Parkvorgang dokumentieren. Was für Betreiber eine effiziente Lösung zur Kontrolle darstellt, wirft aus datenschutzrechtlicher Sicht wichtige Fragen auf: Wann dürfen Kennzeichen erfasst werden? Wie müssen Nutzer informiert werden? Und welche Hinweise sind auf Schildern erforderlich, damit die Informationspflichten der DSGVO erfüllt sind?
Wichtige Punkte:
- Eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO ist zwingend erforderlich.
- Betroffene müssen rechtzeitig nach Art. 13 DSGVO informiert werden, nicht erst an der Schranke.
- Hinweise sollten den Begriff „Kfz-Kennzeichenerfassung“ verwenden und durch ein leicht verständliches Symbol ergänzt werden.
Lesen Sie mehr unter:
https://www.datenschutz.sachsen.de/datenschutz-bei-parkraumueberwachung-6484.html
Vorlage zur Anzeige der Kennzeichenerfassung:
https://www.datenschutz.sachsen.de/download/Gestaltungsvorschlag_Symbol_Kennzeichenerfassung.pdf