Ein aktueller Gerichtsfall sorgt für Diskussion: Ein Unternehmen wurde Ziel eines Angriffs, bei dem sich Kriminelle über ein zuvor gehacktes E-Mail-Konto Zugriff auf das Rechnungssystem verschafften. Von dort versendeten sie täuschend echte Rechnungen, allerdings mit gefälschten Kontodaten. Die betroffenen Kunden zahlten gutgläubig an die Betrüger. Als das Unternehmen feststellte, dass kein Geld eingegangen war, forderte es die Kunden zur erneuten Überweisung auf, diesmal an das richtige Konto.
Eine Kundin weigerte sich jedoch, ein zweites Mal zu zahlen. Sie argumentierte, sie habe die Rechnung bereits beglichen, wenn auch unwissentlich an die falschen Empfänger. Das Oberlandesgericht Schleswig gab ihr recht: Die Firma habe gegen die DSGVO verstoßen, da sie nicht ausreichend für die Sicherheit ihrer Systeme gesorgt habe und keine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den Rechnungsversand nutzt. Der Zugriff auf die Kundendaten und die Verfälschung der Rechnungen hätten durch bessere Schutzmaßnahmen verhindert werden können. Die übliche Transportverschlüsselung reiche nicht aus, um die Rechnungen vor Manipulation zu schützen.
Ob der Fall damit endgültig entschieden ist, bleibt offen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde bereits eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, wie das höchste deutsche Zivilgericht diesen Fall beurteilen wird.
Die Entscheidung des OLG hat jedoch bereits bei vielen Unternehmen für spürbare Unsicherheit gesorgt. Viele von ihnen verzichten inzwischen darauf, Rechnungen per E-Mail an Endverbraucher zu verschicken, aus Angst, im Betrugsfall auf ihren Forderungen sitzen zu bleiben
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