Die Betriebsvereinbarung als Basis für Datenverarbeitungen

Mit Blick auf die rechtliche Grundlage von Datenverarbeitungen im Arbeitsverhältnis sorgt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-65/23) für Klarheit – und gleichzeitig für große Unsicherheit. Bisher galten Betriebs- und Dienstvereinbarungen als verlässliche Basis für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Doch der EuGH hat deutlich gemacht: Auch solche Vereinbarungen müssen alle Grundprinzipien der DSGVO erfüllen. Die Einhaltung von Transparenz, Datenminimierung, Zweckbindung und die Wahrung der Betroffenenrechte sind uneingeschränkt erforderlich.

Zudem betont das Gericht, dass Betriebsparteien bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Verarbeitung zwar über Fachkenntnis verfügen, aber dennoch keine Ausnahmen oder Lockerungen zulässig sind. Die Kontrolle darüber liegt vollständig bei den Gerichten. Für die Praxis bedeutet das: Bestehende Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sollten kritisch überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Empfehlenswert ist es, die Regelungen künftig mit einer DSGVO-konformen Rechtsgrundlage wie Art. 6 Abs. 1 Buchst. b oder f zu verknüpfen – insbesondere dann, wenn sensible Daten betroffen sind.

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https://www.datenschutz-prodatis.com/nl/Die_BV_als_Basis_fuer_Datenverarbeitungen.pdf