Grundrechte sichern – DSK richtet klare Forderungen an die Bundesregierung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 109. Sitzung am 26. und 27. März 2025 in Berlin ein klares Signal gesendet: Eine zukunftsfähige Digitalpolitik muss die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen. In einem aktuellen Eckpunktepapier fordert die DSK die künftige Bundesregierung auf, Digitalisierung und Datenschutz konsequent zusammenzudenken.

Die zentralen Forderungen im Überblick:

  • Bundesdatenschutzgesetz und Beschäftigtendatenschutz reformieren
    Die DSK plädiert für eine zentrale Zuständigkeitsregelung bei bundesweiten Sachverhalten sowie für eine Institutionalisierung der DSK. Für den Beschäftigtendatenschutz braucht es klare gesetzliche Regelungen – insbesondere im Umgang mit algorithmischen Systemen und der Leistungsüberwachung am Arbeitsplatz.
  • Grundrechtecheck für Sicherheitsgesetze einführen
    Neue Sicherheitsgesetze, etwa im Bereich der Gesichtserkennung oder KI-gestützten Datenanalyse, müssen auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden. Die DSK fordert verpflichtende Grundrechteprüfungen – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und europäischer Vorgaben.
  • EU-Digitalgesetze besser mit der DSGVO abstimmen
    Die Harmonisierung von Rechtsakten wie dem Data Act und der KI-Verordnung mit der DSGVO ist essenziell für Rechtsklarheit und effektiven Grundrechtsschutz.
  • Innovationen und KI datenschutzkonform fördern
    Die Bundesregierung soll gesetzliche Rahmenbedingungen für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Forschung und Innovation schaffen – unter Wahrung der Rechte Betroffener und mit unabhängiger Aufsicht.
  • Souveräne Clouds und Datenschutzcockpit ausbauen
    Für eine moderne Verwaltung braucht es digitale Souveränität. Die DSK fordert die Berücksichtigung ihrer Kriterien für Souveräne Clouds sowie den Ausbau des Datenschutzcockpits zur Erhöhung von Transparenz und Kontrolle über Datenverarbeitung.

Weitere Beschlüsse der 109. DSK:

  • Die DSK hat die Verfahren gegen OpenAI an die irische Datenschutzaufsicht (DPC) abgegeben. Die im Jahr 2023 erhobenen Erkenntnisse aus dem ChatGPT-Prüfverfahren werden zur weiteren Bearbeitung übergeben.
  • Die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur im Rahmen des Digital Services Act wird künftig durch eine verschlankte Kommunikationsstruktur unterstützt. 

DSK – Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/Entschliessung_Datenschutzpolitisches_Eckpunktepapier.pdf

Pressemitteilung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten:
https://www.datenschutz.sachsen.de/dsk-forderungen-an-kuenftige-bundesregierung.html