Neue Pflichten durch den EU-Data Act

Am 12.09.2025 ist der EU-Data Act in Kraft getreten. Damit verbunden sind neue Rechte, aber auch Pflichten für Unternehmen. Der Artikel der GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen:

  • Der Data Act gilt europaweit unmittelbar. 
  • Er verpflichtet Anbieter vernetzter Geräte und Dienste dazu, Datenzugang zu ermöglichen und erleichtert den Anbieterwechsel. 
  • Für Unternehmen bringt das sowohl Anforderungen (z. B. technische Umsetzung, Datenzugänglichkeit) als auch neue Ansprüche als Nutzer. 
  • In Deutschland ist unter anderem die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde vorgesehen, die Rolle der BfDI wird in datenschutzrechtlichen Fragen hervorgehoben. 

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https://www.gdd.de/aktuelles/eu-data-act-ab-heute-unmittelbar-geltendes-recht-neue-pflichten-aber-auch-rechte-fuer-europaeische-unternehmen/