Datenschutzberatung, Datensicherheit
Externer Datenschutzbeauftragter von PRODATIS
Datenschutzberatung für Unternehmen, Handwerk & Behörden in Dresden & Sachsen
Wir bieten Ihnen kompetente Datenschutzberatung und beraten Sie umfassend zu Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit, unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer gesetzlich geforderten Dokumentationen und stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite.
In einem Datenschutz-Check erfassen wir Ihre Ist-Situation im Unternehmen oder Behörde und Erstellen eine Schwachstellenanalyse mit integrierter Risikobewertung. In einem Maßnahmenkatalog erhalten Sie dann umfassende Empfehlungen zum Erreichen der rechtssicheren Umsetzung von Datenschutz und IT-Sicherheit.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Entlasten Sie Ihre betrieblichen Abläufe mit der Bestellung eines externen Dateschutzbeauftragten. Wir übernehmen die nach den gesetzlichen Anforderungen (BDSG, EU-DSGVO uns BDSG neu) geforderten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten als externer Datenschutzbeauftragter und stehen Ihnen für alle Fragen des Datenschutzes zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere Erfahrungen und aktuelles Fachwissen auch zur Entlastung Ihres intern bestellten Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in den Bereichen Beschäftigtendatenschutz, Konzerndatenschutz, Behördendatenschutz, Internationaler Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Videoüberwachung und Datenschutz, Erstellung von Datenschutzdokumentationen, Datenschutz Check und Datenschutzmanagement.
Datenschutz-Beratung aus Dresden & Sachsen für Unternehmen und Behörden
PRODATIS hilft Ihnen Haftungsrisiken zu vermeiden und bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer IT-Projekte. Gern führen wir auch Mitarbeiterschulungen durch, um Ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu sensibilisieren und Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. So unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Verarbeitung, Sicherung und Archivierung Ihrer Daten einschl. Dokumentationen.
Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?
- Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten und damit der Privatsphäre. Er umfasst rechtliche Vorgaben wie die DSGVO, die festlegen, wie und unter welchen Bedingungen persönliche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Ziel ist der Schutz der Menschen hinter den Daten. Datenschutz ist ein juristisches und organisatorisches Konzept zum Schutz von Persönlichkeitsrechten.
- Datensicherheit umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Daten vor Verlust, Diebstahl oder unbefugtem Zugriff. Dabei geht es um den Schutz der Daten selbst, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene oder andere Informationen handelt. Datensicherheit soll Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten gewährleisten.
Welche Daten fallen unter Datenschutz?
- Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Sobald Daten einem Menschen zugeordnet werden können, fallen sie unter den Datenschutz.
- Typische Beispiele sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Identifikationsnummern wie Personalausweis- oder Steuer-ID, Finanzdaten wie Kontonummer oder Kontostand sowie Online-Kennungen wie IP-Adressen oder Standortdaten. Auch Angaben über Besitz wie Kfz-Kennzeichen oder Kundendaten wie Bestellhistorien und Vertragsdaten zählen dazu.
- Besonders sensible Datenkategorien genießen einen erhöhten Schutz. Dazu gehören gesundheitliche Daten, genetische oder biometrische Daten, Angaben zur rassischen oder ethnischen Herkunft, religiöse oder politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit und Informationen zur sexuellen Orientierung. Für diese Daten gelten nach DSGVO strengere Verarbeitungsauflagen.
Wann liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor?
- Wenn personenbezogene Daten ohne rechtmäßige Grundlage verarbeitet werden, zum Beispiel ohne erforderliche Einwilligung oder ohne dass eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
- Wenn betroffene Personen nicht ausreichend informiert werden, etwa durch fehlende oder unvollständige Hinweise zu Verantwortlichen, Zweck der Datenverarbeitung oder Betroffenenrechten.
- Wenn personenbezogene Daten unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
- Wenn keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl zu schützen.
- Wenn Daten zweckentfremdet genutzt werden, also für andere Zwecke als ursprünglich erhoben, ohne neue Rechtsgrundlage oder Zustimmung.
- Wenn Rechte der Betroffenen missachtet werden, zum Beispiel Auskunftsverlangen, Berichtigungs- oder Löschungsansprüche ignoriert werden. Solche Verstöße können hohe Bußgelder und weitere rechtliche Folgen haben.
Welche 3 Gesetze regeln den Datenschutz in Deutschland?
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Europäische Verordnung, die seit 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten gilt und den nationalen Datenschutzgesetzen übergeordnet ist. Sie bildet den zentralen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet alle Behörden und Unternehmen, die EU-Datenschutzregeln einzuhalten.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Deutsches Bundesgesetz, das die DSGVO ergänzt und auf nationaler Ebene konkretisiert. Es gilt in Bereichen, in denen die DSGVO den Mitgliedstaaten Spielräume lässt, zum Beispiel bei zusätzlichen Pflichten wie der Benennung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeitern.
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG): Deutsches Gesetz seit Dezember 2021 zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Telekommunikation und digitalen Diensten. Es fasst die früher im Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) geregelten Datenschutzvorschriften zusammen und betrifft unter anderem den Schutz der Privatsphäre bei Online-Diensten wie dem Umgang mit Cookies.