DSGVO: Wann Sie Datenlecks melden müssen

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren ist. Aber welche Arten von Datenpannen sind den Behörden zu melden?

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/wann_sie_datenlecks_melden_muessen.pdf

Leitfaden des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Data-Breach-Meldungen nach Art. 33 DSGVO_Hamburgische DSB.pdf

Fotos & Videos: Was sagt die DSGVO?

Ein Thema, welches uns immer wieder begegnet – Welche Auswirkungen hat die DSGVO seit dem 25. Mai auf Bilder von Personen.

Denn das bisher geltende Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) könnte von der DSGVO verdrängt werden, so einst die Befürchtung.

Bereits kurz nach Anwendbarkeit der DSGVO klärte sich vorerst die Rechtslage: Die Aufnahme einer Fotografie fällt ab sofort wohl unter die DSGVO. Doch wenn es um die Veröffentlichung von Fotografien geht, ist laut zwei Entscheidungen des OLG Köln zumindest für Journalisten weiterhin das KUG anwendbar.

Bildnisse einer Person dürfen danach grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden.
Die Veröffentlichung des Bildes von einer Person begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link:
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/fotos_und_videos.pdf

ELO for DSGVO – Lösungen und Funktionalitäten zur Umsetzung der Anforderungen der EU-DSGVO

Für alle ELO Benutzer und diejenigen, die es noch werden wollen, gibt es eine gute Nachricht: ELO ist die ideale Plattform zur Umsetzung und Einhaltung der EU-DSGVO-Anforderungen. In der ELO ECM Suite 11 werden zahlreiche funktionale Details wie Löschfristen, globale personenbezogene Datenfelder, eine Verarbeitungsdatenbank, Standardformulare und vieles mehr bereitgestellt: ELO for DSGVO – unsere Funktionalitäten für Ihren Schutz personenbezogener Daten.

Weitere Informationen zu ELO for DSGVO

FAQ DSGVO: Fotografieren und Datenschutz

Mit Inkrafttreten der DS-GVO tauchten viele Berichte über Fotografie und Datenschutz auf. Diese lesen sich häufig so, als ob die gesetzliche Vorschrift den Fotografen ihre Arbeit im öffentlichen Raum unmöglich machen würde. Dies und falsche Annahmen sowie Hinweise halten sich immer noch hartnäckig.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz- und Informationssicherheit Baden-Württemberg hat sich mit dem Thema näher beschäftigt und klärt über Irrtümer auf.

FAQ Fotografieren und Datenschutz

Informationspflichten nach DSGVO praxistauglich umgesetzt

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) häufen Sie die Fragen zur praktischen Umsetzung der Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO, wie:

  • Ist eine nachträgliche Unterrichtung nötig?
  • Ist ein Datenschutzhinweis am Telefon nötig?
  • Welche Datenschutzhinweise benötige ich für geschäftliche Mails?
  • Welche Datenschutzhinweise muss ich bei Übergabe einer Visitenkarte tätigen?
  • Welche Datenschutzhinweise beim Fotografieren müssen vorliegen?

Das Informationsblatt unter folgendem Link gibt praxisnahe Antworten auf diese Fragen.

Informationspflichten praxistauglich umgesetzt
https://datenschutz.prodatis.com/downloads/Informationspflichten_praxistauglich.pdf

Hilfreiche Stellungnahmen zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 26-28 DSGVO

die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2018 für alle Unternehmen und öffentliche Stellen gültig. Bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Forderungen gibt es jedoch immer wieder Fragen.

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat für einige Themen hilfreiche Stellungnahmen entwickelt. Nachfolgend haben wir Ihnen die Materialien zum Thema Auftragsverarbeitung gem. Art. 26-28 DSGVO zusammengestellt.

1. Abgrenzung Auftragsverarbeitung – Wann liegt eine Auftragsverarbeitung vor?
https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Abgrenzung_Auftragsverarbeitung.pdf

2. Amtssprache der Dokumentation zum Datenschutz – Was verlangt die Aufsichtsbehörde?
https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Amtssprache.pdf

3. Benötigt ein Steuerberater einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Steuerberater_keine_ADV.pdf

Fragebogen Gesundheitswesen Datenschutz

Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern hat als Orientierung auch für andere Behörden einen Fragebogen für den Gesundheitsbereich herausgegeben, der als Umsetzungshilfe der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung dienen soll.

[link_button size=“small“ color=“#7185b2″ target=“blank“ align=“none“ link=“https://datenschutz.prodatis.com/wp-content/uploads/Fragebogen_Gesundheitswesen_DSGVO.pdf“ title=“Download Fragebogen Gesundheitswesen“]Download Fragebogen Gesundheitswesen[/link_button]

ePrivacy Verordnung

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung gilt ab 25. Mai 2018 zum Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Neben dieser Grundverordnung soll ab Mai noch eine weitere gesetzliche Grundlage speziell den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel regeln: die ePrivacy Verordnung.

Dabei soll insbesondere auf die Herausforderungen bei der elektronischen Kommunikation als Bestandteil der Digitalisierung eingegangen werden mit dem Ziel, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer im digitalen Markt zu schaffen.

Die Verhandlungen dazu sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Ein Infoblatt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) informiert über die Kernpunkte der Verhandlungen.

[link_button size=“small“ color=“#7185b2″ target=“blank“ align=“none“ link=“https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DatenschutzKompaktBlaetter/ePrivacy.pdf“ title=“ePrivacy“]ePrivacy-Verordnung[/link_button]

 

für Fragen dazu stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – Was müssen Handwerksbetriebe beachten?

PRODATIS CONSULTING AG als Referent der Handwerkskammer Dresden in der Informationsveranstaltung für Handwerksorganisationen (Innungen, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften) „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – Was müssen Handwerksbetriebe beachten?“

14. Februar 2018 16:00 – 18:00 Uhr
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

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