- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Europäische Verordnung, die seit 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten gilt und den nationalen Datenschutzgesetzen übergeordnet ist. Sie bildet den zentralen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet alle Behörden und Unternehmen, die EU-Datenschutzregeln einzuhalten.
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Deutsches Bundesgesetz, das die DSGVO ergänzt und auf nationaler Ebene konkretisiert. Es gilt in Bereichen, in denen die DSGVO den Mitgliedstaaten Spielräume lässt, zum Beispiel bei zusätzlichen Pflichten wie der Benennung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeitern.
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG): Deutsches Gesetz seit Dezember 2021 zur Vereinheitlichung des Datenschutzes in Telekommunikation und digitalen Diensten. Es fasst die früher im Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) geregelten Datenschutzvorschriften zusammen und betrifft unter anderem den Schutz der Privatsphäre bei Online-Diensten wie dem Umgang mit Cookies.